|
Sprachkurse bei Lacunza werden u.a. vom Bundesstaat Hamburg als Bildungsurlaub anerkannt (http://www.weiterbildunghamburg.de). Arbeitnehmer haben demnach das Recht auf eine individuelle berufliche und politische Weiterbildung. Da jedoch Bildung in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt, existieren in jedem Bundesland eigene Regelungen.
Die Sprachkurse müssen durch die zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern anerkannt sein. Sehr oft genügt jedoch, wenn der Kurs in nur einem Bundesland anerkannt ist um auch in anderen Bundesländern anerkannt zu werden. Bitte klären Sie dies jedoch mit Ihrem Arbeitgeber. Beamte können beim Leiter der Dienststelle Sonderurlaub für die Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen beantragen.
Das Recht auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung hat man in der Regel nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Die Dauer des Bildungsurlaubes beträgt gewöhnlich 5 Tage im Jahr. Möchte man eine zweiwöchige Sprachreise machen, so kann man seinen Anspruch von einem Jahr auf das nächste übertragen. Dies ist speziell für Spanischkurse zu empfehlen. Der Arbeitgeber hat rechtzeitig schriftlich benachrichtigt zu werden. Der Bildungsurlaub kann nur dann nicht genehmigt werden, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Bildungsurlaub darf nicht auf den bezahlten Urlaub angerechnet werden. Für die gesamte Dauer des Bildungsurlaubs erhält man sein reguläres Gehalt.
|