Sprachkurse bei Lacunza werden unter anderem von dem Bundesstaat Hamburg als Bildungsurlaub anerkannt (http://www.weiterbildunghamburg.de). Arbeitsnehmer haben demnach das Recht auf eine individuelle, berufliche und politische Weiterbildung in Deutschland.
Die Sprachkurse müssen durch die zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern anerkannt sein. Sehr oft genügt jedoch, wenn der Kurs in nur einem Bundesland anerkannt ist um auch in anderen Bundesländern anerkannt zu werden. Beamte können beim Dienstleiter Sonderurlaub für die Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen beantragen.
Das Recht auf Bildungsurlaub hat man in der Regel nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Die Dauer des Bildungsurlaubes beträgt gewöhnlich 5 Tage im Jahr. Möchte man eine zweiwöchige Sprachreise machen, so kann man seinen Anspruch von einem Jahr auf das nächste übertragen. Dies ist speziell für Spanischkurse zu empfehlen.